
In der Vortragsreihe „Rund ums Recht“ referierte Rechtsanwalt Jens Kamloth am 29.11.2010 ab 19.30 Uhr beim „Alten Wirt“ zum Thema Erbrecht und es war festzustellen, dass viele Bürger auch diese Thematik mit großem Interesse verfolgten. Der Vortrag war breit gefächert, informativ und gleichzeitig praxisorientiert. Der Referent verstand es, eine durch die Gesetzgebung vielleicht landläufig als „trocken“ zu bezeichnende Materie gut darzustellen, ohne sich einerseits zu sehr in Details zu verlieren und ohne andererseits die Sachverhalte zu oberflächlich zu präsentieren.
Zunächst wurde die gesetzliche Erbfolge mit den jeweils aktuellen Freibeträgen erläutert. Wie können Vermächtnisse gestaltet werden? Wann ist ein Testament sinnvoll, wie wird es aufgesetzt und wer verwaltet es? In wieweit sind geschiedene Ehegatten erbberechtigt? Wie wird im Erbschaftsfall mit Betriebsvermögen oder Immobilien verfahren? Auch die Möglichkeiten einer Vor-, Nach- oder Schlusserbschaft konnten anhand von praxisnahen Beispielen aufgezeigt werden. Insbesondere wurde, was den Anspruch auf Pflichtteil einer Erbschaft betrifft, eingehend diskutiert und dies nicht zuletzt, da die Zuhörer die Möglichkeit hatten, zwischendurch Fragen zu stellen, von der sie durchwegs regen Gebrauch machten. Eine Vielzahl von Fragen aus dem Auditorium beantwortete Jens Kamloth, bei dem wir uns auch an dieser Stelle herzlich bedanken wollen.


