Auf dem Teilstück des Harthauser Weg (zwischen B 471 und Flößergasse) parken auf der Nordseite ständig PKW's und Lieferwagen.
Auf der Südseite wurde bereits ein absolutes Halteverbot errichtet.
Durch die jetzige Situation kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungsverkehr.
Die Problematik ist hierbei, dass den aus der Flößergasse bzw. B 471 in den Harthauser Weg einbiegenden Fahrzeuge nur eine Fahrspur zur Verfügung steht und somit erhebliche Rangier- und Ausweichvorgänge notwendig sind.
Ebenso sind die Fahrradfahrer die aus der Flößergasse kommen gezwungen auf der Gegenspur zu fahren.
Aufgrund dieser Situation besteht außerdem ein erhöhtes Risiko für die Fußgänger und Radfahrer die von der B 471 kommend in die Flößergasse einbiegen bzw. überqueren.
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen, auf der Nordseite des Teilstückes vom Harthauser Weg zwischen Einmündung B 471 und Flößergasse ein absolutes Halteverbot zu errichten.
gez. Anton Fritzmaier
gez. Ingrid Kaps


