1. Antrag vom 8.1.12
Die CSU Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, bei der derzeitigen Neuberechnung der Friedhofsgebühren eine Variante mit einer Reduzierung aller in Frage kommenden Gebühren um 25 Prozent durchzuführen und diese Berechnung dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung:
Mit Urteil vom 22.09.2011 hat der BayVGH die Friedhofsatzung der Gemeinde Hohenbrunn vom 19.3.2009 für unwirksam erklärt. Derzeit wird die gemeindliche Friedhofsgebührensatzung überarbeitet. Die Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert, wobei von einer vollen Kostendeckung der Gebühren ausgegangen wird.
Nach Auffassung der CSU Fraktion ist zu prüfen, ob bei der Neukalkulation vom Prinzip der vollen Kostendeckung abgewichen werden kann.
Die Gemeinde Hohenbrunn subventioniert zahlreiche Bereiche des öffentlichen Gemeindelebens von der Kinderbetreuung, der Kultur, die Seniorenarbeit bis hin zum Straßenbau. Es ist daher durchaus vertretbar, auch im Bestattungswesen einen gewissen Teil der Kosten zu subventionieren, um für die Bürger günstigere Gebühren zu erhalten.
Zudem ist der örtliche Friedhof vom Erscheinungsbild und der Anlage in manchen Bereichen durchaus mit einer Parkanlage vergleichbar und sollte daher kostenmäßig nicht nur den Grabnutzungsberechtigten sondern zu einem Teil auch der Allgemeinheit auferlegt werden.
2. Antrag vom 25.1.12
Die CSU-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Die Benutzungsgebühren für das Leichenhaus und der Aussegnungshalle werden um 50 % gegenüber der aktuellen Kalkulation des Prüfungsverbandes gesenkt.
Begründung:
Der Antrag der CSU-Fraktion vom 09.01.2012, eine Gebührenvariante mit einer Kostenunterdeckung von 25 % bei allen relevanten Gebühren von der Verwaltung ermitteln zu lassen ging seinerzeit von der Annahme aus, durch die neuerlichen Berechnungen des Prüfungsverbandes ergeben sich ungefähr die gleichen Gebührenhöhen wie in der Berechnung 2009.
Durch die jetzt nochmals höher berechneten Gebühren wird selbst bei einem 25-prozentigen Abschlag lediglich ungefähr das Gebührenniveau der letzten zwei Jahre erreicht. Ziel des Antrages der CSU-Fraktion war aber, zu einer angemesseneren Gebührenstruktur als bisher zu gelangen.
Zudem besteht nach Gutachten des BKPV für die Benutzung der Aussegnungshalle kein Benutzungszwang. Auch deshalb wäre es denkbar – auch unter dem Gesichts-punkt der Erforderlichkeit in der Ausführung der Aussegnungshalle – die Benutzungs-gebühr nicht kostendeckend festzusetzen.
Bei der jetzt beantragten, weiteren Reduzierung würden sich bei einer Beisetzung mit Trauerfeier und einer Aufbahrung von durchschnittlich 5 Tagen folgende Gebühren ergeben:
Benutzung des Leichenhauses je Tag 42 € = 210 €
Trauerfeier 411,50 €
Bestattungskosten 244 €
Leichenträger 155 €
Gesamtkosten für eine Beerdigung = 1020,50 €
gez. Ingrid Kaps gez. Anton Fritzmaier
Fraktionsvorsitzende Gemeinderat


